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Staatliche Förderung eines Modellprojekts zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.

Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

  • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland,
  • Projekte in Journalistenschulen,
  • Konzepte, die staatliche oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse schulen,
  • wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle
  • Beratung und Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten, die durch "Strategic Lawsuits against Public Participation" (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen,
  • Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte,
  • Projekte, die Qualitätsjournalismus sichtbar machen,
  • Fortbildungen von Journalistinnen und Journalisten,
  • Diversität des Journalismus in Deutschland,
  • Austausch und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten.

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

  • eine entsprechende Kenntnis der Strukturen des Journalismus in Deutschland besitzt
  • über Expertise in der Projektdurchführung verfügt und
  • in der Lage ist, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Procedure

Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BKM und füllen Sie das Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan am PC aus.
  • Drucken Sie die ausgefüllten Unterlagen aus und senden diese zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an den BKM.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Der BKM prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig und plausibel sind und die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Eine unabhängige Jury aus 7 sachverständigen Personen wählt die förderungswürdigen Projekte aus allen Anträgen im Rahmen des Förderprogramms aus.
  • Die Entscheidung der Jury wird formal durch die Staatsministerin für Kultur und Medien bestätigt, wobei keine inhaltliche Bewertung der Projekte mehr stattfindet.
  • Die geförderten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben, die nicht berücksichtigten Projekte werden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die geförderten Projekte erhalten vom Bundesverwaltungsamt sowohl per Post als auch per E-Mail einen Zuwendungsbescheid.

Mittelabruf:

  • Der Mittelabruf gibt Informationen über die bewilligte Fördersumme, über die bereits abgerufene Fördersumme und die nun abgerufene Fördersumme.
  • Sie müssen die abgerufene Summe innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt ausgeben.
  • Für den Mittelabruf müssen Sie das Mittelabrufformular nutzen.

Nach Projektabschluss:

  • Legen Sie dem Bundesverwaltungsamt einen Verwendungsnachweis vor, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden, die in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen.
  • Zusätzlich müssen Sie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen, der Informationen über den Projektablauf und die Projektdurchführung sowie die erreichten Ziele enthält.

Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Stichwörter

  • Medien
  • Bundesbeauftragter Kultur Medien
  • Bundesbeauftragter für Kultur
  • journalistische Arbeit
  • Nachrichtenkompetenz
  • Journalismus