Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.
Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.
Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie
Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie
Den Antrag auf Fördermittel müssen Sie beim Bundesarchiv schriftlich stellen:
Die Förderung Ihres Films muss vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt worden sein. Als Drehbeginn gilt der erste Drehtag.
Die aktuellen Einreichungsfristen (in der Regel zwei Mal pro Jahr) können Sie der Website der BKM entnehmen.
Für den Förderantrag müssen Sie keine Gebühr zahlen.
Klage
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