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Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.

Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.

Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Ihren Antrag reichen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
  • für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen

Förderfähige Kosten sind:

  • Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Kosten für Recherche und Archiv  
  • Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
  • Honorar für dramaturgische Beratung
  • Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.

Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.

Procedure

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen "Jury Dokumentarfilm" (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
  • Sie bekommen vom BKM einen Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Die Filmförderanstalt (FFA) übernimmt die administrative Abwicklung der Förderung.
  • Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss die "Jury Dokumentarfilm" das Ergebnis der Förderung abnehmen.
  • Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess informieren.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben.

Fristen

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.

Antragstellung:

  • vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

  • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Rechtsbehelf

  •  Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Regisseur
  • Filmproduktion
  • Beauftragter der Bundesregierung