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Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.

Beschreibung

Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

  • Dienst- und Arbeitsrecht 
  • Sozialrecht 
  • Personalplanung 
  • Versammlungspraxis

Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
 

Procedure

Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:

  • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
  • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
  • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
     

Fristen

Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.

Kosten & Gebühren

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Stichwörter

  • Personalrat
  • Staatsbedienstete
  • Bildungsurlaub
  • Bundeszentrale für politische Bildung
  • Bundeszentrale
  • Bundespersonalvertretungsgesetz
  • Bildungsveranstaltung
  • politische Bildung