Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenDas Programm JUVENTUS hilft jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt, für ein Praktikum ins Ausland zu gehen, um neue Erfahrungen zu gewinnen und einen Neustart zu wagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit dem Programm JUVENTUS Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt "NEETs") unterstützen. Ziel des Programms ist es, dass junge Erwachsene Berufserfahrungen im Ausland sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Die Zielgruppe der NEETs umfasst arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben. Dazu zählen beispielsweise
Zentraler Bestandteil des JUVENTUS-Programms ist die transnationale Mobilitätsmaßnahme. Diese umfasst einen zwei- bis sechsmonatigen begleiteten Aufenthalt der Teilnehmenden im europäischen Ausland. Während des Aufenthalts nehmen die jungen Menschen an einem Praktikum in einem lokalen Unternehmen teil. Der Auslandsaufenthalt wird von einer intensiven Vor- und Nachbereitungsphase in Deutschland begleitet.
Daneben soll das Programm den gegenseitigen Austausch auf transnationaler Ebene stärken. Dies geschieht durch die Kooperation mit Partnern des transnationalen "ALMA Netzwerks" im Rahmen der neuen Initiative ALMA (Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) der Europäischen Kommission.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ihr Kooperations- oder Projektverbund mit mindestens einer aufnehmenden Partnerorganisation in einem anderen EU-Mitgliedstaat zusammenarbeitet und zu dieser Teilnehmende entsendet. Darüber hinaus können die jungen Menschen auch in EU-Beitrittskandidaten, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in das Vereinigte Königreich entsandt werden.
Art und Umfang:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Sie sollte gleichmäßig über den Förderzeitraum eingebracht werden. Die Eigenbeteiligung kann sowohl durch Eigenmittel als auch durch Drittmittel eingebracht werden.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 2 Millionen Euro.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung eingeladen.
Interessenbekundung;
Antragstellung:
Im gesamten Förderzeitraum vom 01.02.2023 bis 31.12.2028 wird es voraussichtlich 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geben. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen für den 1. Förderaufruf ist am 18.11.2022 abgelaufen.
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