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Multiplikatorenschulungen im Bereich Integration beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein- und mehrtägige Multiplikatorenschulungen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterstützen.

Beschreibung

Die Förderung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung richtet sich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind.

Einen Schwerpunkt setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen,

  • die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und
  • den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.

Geförderte Multiplikatorenschulungen sind zum Beispiel:

  • Schulungen zu Vereins und Projektmanagement,
  • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen, und Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund,
  • Fortbildungen zur Unterstützung der Erstorientierung sowie
  • Lehrgänge zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migrantinnen und Migranten äußern.

Procedure

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie auf dem Portal "easy-Online" einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Fristen

Die Fristen sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Stichwörter

  • Schulungen
  • soziale und gesellschaftliche Integration
  • Multiplikatorinnen
  • BAMF Integration
  • Vorstandsarbeit
  • Vereinsarbeit
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • BAMF Integrationsprojekte
  • Volunteering
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  • Multiplikatoren
  • Clubs
  • Integrationsmaßnahme