Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie als Bundessportfachverband Teilnehmende für ein Diplom-Trainer-Studium (DTS) an die Trainerakademie des Deutschen Olympischen Sportbunds in Köln entsenden, können Sie Zuschüsse vom Bund erhalten.
Der Bund unterstützt Spitzensportverbände bei der Ausbildung von hochqualifiziertem Trainingspersonal für den Leistungssport, indem er einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt.
Dies gilt für Bundessportfachverband, die eine der folgenden Sportarten vertreten:
Ihr Bundessportfachverband kann 2 Arten von Zuwendungen beantragen. Beide müssen Sie nicht zurückzahlen:
Der anteilige Zuschuss zur Betriebskostenumlage kann bis zu 60 Prozent der Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben der Trainerakademie Köln abdecken, sofern die übrige Finanzierung der Trainerakademie Köln gesichert ist.
Der zweckgebundene Zuschuss zu den Studienplatzkosten orientiert sich am zukünftigen Einsatzbereich der Teilnehmenden sowie an der finanziellen Leistungsfähigkeit Ihres Bundessportfachverbands. Der Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:
Erhält Ihr Bundessportfachverband zum Zeitpunkt der Antragstellung in mindestens einem der folgenden 3 Bereiche bereits eine Zuwendung, können Sie die Hälfte des gestaffelten Studienkostenzuschusses bekommen. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Förderung für diese Bereiche in Ihrem konkreten Fall ausfällt:
Erhält Ihr Bundessportfachverband in allen 3 Bereichen eine Zuwendung, können Sie die oben angegebenen Fördersätze in vollem Umfang bekommen.
Je nachdem, welchen Zuschuss Sie beantragen möchten, variiert das Antragsverfahren.
Zuschuss zu den Studienkosten:
Die Trainerakademie Köln teilt dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mit, dass
Das BVA kontaktiert Ihren Spitzensportverband daraufhin und fordert Sie dazu auf, einen Antrag zu stellen.
Zuschuss zur Betriebskostenumlage:
Jeweils zum Ende eines Studienjahres erstellt die Trainerakademie für jeden Spitzensportverband eine Rechnung über die Betriebskostenumlage. Sie können die beiden Zuschüsse dann im Online-Verfahren oder schriftlich beantragen.
Online-Verfahren:
Schriftlicher Antrag:
Zuschuss zu den Ausbildungskosten:
Zuschuss zur Betriebskostenumlage:
Verwendungsnachweis:
Ihnen entstehen keine Kosten.
Gegen den Bescheid Ihres Antrags können Sie innerhalb von 1 Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt Köln erheben.
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