Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie sozial-innovative Lösungen und Maßnahmen für junge Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Sozialleistungen im Alter von 18 bis 35 Jahren anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Kommunen insbesondere bei der sozialen Integration von jungen Männern mit Migrationshintergrund und Nichterwerbstätige im Alter von 18 bis 35 Jahren sowie beim Zugang in den Arbeitsmarkt und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen. Diese Zielgruppe stellt viele deutsche Kommunen mit einem hohen Migrantenanteil vor besondere Herausforderungen.
Die Förderung erfolgt durch das ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win". Das Programm "Win-Win" fördert neue innovative Lösungskonzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.
Art und Umfang
Sie erhalten die Förderung als eine der Organisationen in dem neuen Kooperationsverbund. Sie wird als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre ausgezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der Gesamtausgaben der Vorhaben. Sie müssen sich selbst mit mindestens 5 % der Gesamtausgaben beteiligen.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Sie haben keinen Anspruch auf eine Förderung.
Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
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