Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenDurch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:
Es fallen keine Kosten an.
entfällt
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