Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie sind außerhalb Deutschlands ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann benötigen Sie dafür die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es sich um eine meldepflichtige Investition im sektorspezifischen Bereich handelt.
Wenn Sie in ein deutsches Unternehmen investieren wollen und selbst nicht in Deutschland ansässig sind, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Ihre Investition prüfen und diese erlauben, untersagen oder an Bedingungen knüpfen. Falls Ihre Investition meldepflichtig ist, dürfen Sie diese erst nach der Freigabe durch das BMWE vollziehen. Bis zur Freigabe besteht ein sogenanntes Vollzugsverbot.
Das BMWE kann prüfen, ob Ihre Investition die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands beziehungsweise die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands oder der Europäischen Union (EU) voraussichtlich beeinträchtigt. Ob Sie Ihre Investition beim BMWE melden müssen - also eine sogenannte Meldepflicht besteht - hängt davon ab, in was für ein deutsches Unternehmen Sie investieren wollen.
Die Meldung für Investitionen sollen Sie online über das Bundesportal beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einreichen.
Sofern Ihnen dies ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar ist, können Sie die Angaben auch auf anderem Wege einreichen. Genaue Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMWE.
Online-Meldung:
Der weitere Ablauf ist wie folgt:
Bemerkungen zur Antragsfrist:
Bemerkungen zur Genehmigungsfiktion:
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