Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenIhr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Benötigen Sie als beauftragtes Unternehmen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung , können Sie diese bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse anfordern.
Sie wollen als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit einer Dienstleistung beauftragen? Dann empfiehlt es sich, dieses Unternehmen nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. So stellen Sie sicher, dass das potenziell beauftragte Unternehmen zuverlässig und vertrauenswürdig ist . Gleichzeitig vermeiden Sie es, für dessen Sozialversicherungsbeiträge zu haften, sollte es seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Für diese Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Diese enthalten zusätzliche Angaben über
Sofern das beauftragte Unternehmen für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anfordern.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online per Post anfordern.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
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