Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Beschaffung von zivilen Bauleistungen informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen, sofern dies rechtlich vorgesehen ist. Durch die Bekanntmachung soll eine möglichst große Anzahl an Unternehmen, die im entsprechenden Bereich tätig sind, Kenntnis über bevorstehende Verfahren erlangen und sich daran beteiligen.
Als Unternehmen im Bereich ziviler Bauleistungen können Sie sich über die offenen Vergabeverfahren jederzeit auf verschiedenen Wegen informieren und Ihre Beteiligung vorbereiten.
Wenn Sie sich über ein Vergabeverfahren informieren oder an diesem teilnehmen möchten, dann informieren Sie sich über die Auftragsbekanntmachung. Auftragsbekanntmachungen können Sie in Internetportalen, amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen einsehen.
Zusätzlich sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ihre Vergaben im Datenservice Öffentlicher Einkauf online zu veröffentlichen. Um die Vergaben hier einzusehen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Die Fristen zur Teilnahme an Vergabeverfahren und Abgabefristen variieren nach den Vergaberechtsrahmen. Konkrete Informationen zu Fristen finden Sie in den jeweiligen Auftragsbekanntmachungen.
entfällt
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