Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Liegt aus Ihrer Sicht bei der Vergabe eines Auftrags des Bundes, der den Schwellenwert der Europäischen Union (EU) erreicht, ein Rechtsverstoß vor, können Sie ein Nachprüfungsverfahren beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen an einem Vergabeverfahren für einen öffentlichen Auftrag teilnimmt und den Auftrag nicht erhält, können Sie ein Nachprüfungsverfahren beantragen.
Das ist möglich, wenn
Der Auftrag muss dem Bund zuzurechnen sein.
Typische Fälle, in denen Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren beantragen, sind zum Beispiel:
Das Vergaberecht stellt sicher, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Verfahren stattfindet. Das Nachprüfungsverfahren ist eine Form des Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur stellen möchten:
Die Vergabekammern entscheiden über Ihren Antrag und teilen Ihnen schriftlich die Entscheidung samt Begründung mit.
(für weitere Informationen zur Frist): Wenn Sie bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen einen Vergaberechtsverstoß erkennen, müssen Sie Ihre Rüge innerhalb der Angebotsfrist beim Auftraggeber einreichen. Nach erfolgter Rüge können Sie unverzüglich die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens beantragen.
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