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Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen, Ausgrabungen oder zerstörungsfreie Prospektion beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Quick info

Hier können Sie eine Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen nach paläontologischen und archäologischen Funden beantragen. Fachfirmen können hier die Genehmigung für Ausgrabungen, geophysikalische Prospektionen oder Fachgutachten beantragen.

Description

Für alle Nachforschungen nach archäologischen oder paläontologischen Funden und Bodendenkmälern benötigen Sie eine denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung.

Dies gilt für:

  • Private Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen von Feldbegehungen
  • Archäologische oder paläontologische Fachfirma oder wissenschaftliche Einrichtungen im Rahmen von  Ausgrabungen, geophysikalischen Prospektionen oder Fachgutachten. 

Procedure

Antragstellung durch Privatpersonen

  • Nach Prüfung Ihres Antrages wird Ihnen ein ausführliches Anschreiben mit grundsätzlichen Informationen zu Feldbegehungen zugeschickt.

  • Anschließend werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der hessenARCHÄOLOGIE eingeladen. Die Gespräche finden je nach Wohnort in Marburg, Wiesbaden oder Darmstadt statt.

  • Im persönlichen Gespräch erläutern Sie Ihr gewünschtes Nachforschungsvorhaben sowie Ihre Vorkenntnisse, Erfahrungen und mögliche relevante Qualifikationen im Bereich Archäologie oder Paläontologie.

  • If your research project is approved, ancillary provisions will be established in accordance with the project and your prior knowledge. These primarily include the definition of a search area and the mandatory submission of artifact reports.

  • In principle, the research permit for citizens is issued for one calendar year at a time and can be informally re-applied for at the end of the year (together with the submission of your discovery reports).

  • Ein wichtiger Hinweis: Im ersten Antragsjahr ist die Nutzung eines technischen Gerätes (etwa Metalldetektor) nicht genehmigungsfähig. Der Einsatz eines Metalldetektors erfordert besondere Vorkenntnisse und ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein für den Schutz der Bodendenkmäler. Er kann daher frühestens im zweiten Jahr der Zusammenarbeit mit der hessenARCHÄOLOGIE beantragt werden.

Antragstellung durch Fachfirmen und wissenschaftliche Institutionen

  • If you have not previously operated in Hesse on the basis of an excavation permit from hessenARCHÄOLOGIE, you must contact hessenARCHÄOLOGIE before submitting an application.

Deadlines

Nachforschungsgenehmigungen gelten stets für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurden. Im Folgejahr kann formlos eine Verlängerung der Nachforschungsgenehmigung beantragt werden.

Legal basis

further information

Technical approval

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

legal remedy

Kein Widerspruchsverfahren möglich. Rechtsbehelf ist die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Im Falle der Ablehnung ist eine Verpflichtungsklage und im Falle von (abtrennbaren) Nebenbestimmungen eine Anfechtungsklage statthaft.

Stichwörter

  • Excavation
  • Survey
  • Metal detector
  • paleontological research
  • geophysical prospecting
  • Expert opinion
  • Prospecting
  • archaeological monument
  • Geomagnetism
  • Field inspection
  • Ground-penetrating radar
  • Investigation
  • Excavation companies
  • Achäologie