Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenDen Sortenschutz für eine neu entdeckte oder gezüchtete Pflanzensorte beantragen Sie beim Bundessortenamt (BSA).
Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:
Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.
Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:
Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
Per Post oder per Fax:
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