Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, eine vorübergehende Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung von Flugbedingungen für ein Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Mit einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen den vorgesehenen Flug, beziehungsweise die vorgesehenen Flüge mit dem angegebenen Luftfahrzeug genehmigen beziehungsweise die Flugbedingungen genehmigen.
Sie können Folgendes beantragen:
Wenn Sie eine vorläufige Verkehrszulassung oder eine Erteilung der Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, machen Sie Angaben zum Luftfahrzeug.
Mit der Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) ist die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs für den beantragten Flug oder die beantragten Flüge durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt.
Mit den genehmigten Flugbedingungen kann Ihnen eine Fluggenehmigung (Permit to fly) durch eine andere autorisierte Stelle erteilt werden.
Um die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, einer Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung der Flugbedingungen zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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