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Vorübergehende Flugerlaubnisse beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, eine vorübergehende Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung von Flugbedingungen für ein Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Beschreibung

Mit einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen den vorgesehenen Flug, beziehungsweise die vorgesehenen Flüge mit dem angegebenen Luftfahrzeug genehmigen beziehungsweise die Flugbedingungen genehmigen.

Sie können Folgendes beantragen:

  • die vorläufige Verkehrszulassung für Anhang I Luftfahrzeuge,
  • die Fluggenehmigung (Permit to fly) für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder
  • die Genehmigung der Flugbedingungen (Flight Conditions) durch das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Sie können eine Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, wenn
    • die Genehmigung der Flugbedingungen in Zusammenhang mit der Sicherheit der Konstruktion steht oder
    • die Genehmigung der Flugbedingungen nicht in Zusammenhang mit der Sicherheit der Konstruktion steht.

Wenn Sie eine vorläufige Verkehrszulassung oder eine Erteilung der Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, machen Sie Angaben zum Luftfahrzeug.

Mit der Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) ist die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs für den beantragten Flug oder die beantragten Flüge durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt.

Mit den genehmigten Flugbedingungen kann Ihnen eine Fluggenehmigung (Permit to fly) durch eine andere autorisierte Stelle erteilt werden.

Procedure

Um die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, einer Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung der Flugbedingungen zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag sowie die eingereichten Unterlagen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Genehmigung
  • Überführungszwecke
  • Technische Zwecke
  • Kennzeichnung
  • Flight Conditions
  • Fluggenehmigung
  • Flugzulassungen
  • Permit to fly
  • Ausbildungszwecke
  • Luftfahrt
  • Vorläufige Verkehrszulassung
  • Ausnahmegenehmigung