Homepage > Administrative Portal Hesse

Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Für den Transport von Kriegswaffen innerhalb der Bundesrepublik benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Wenn Sie Kriegswaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befördern lassen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung.

Sie benötigen die Genehmigung für die Beförderung von Ort zu Ort außerhalb von abgeschlossenen Geländen, einschließlich:

  • Einfuhr
  • Ausfuhr
  • Durchfuhr

Im Falle der Ausfuhr von Kriegswaffen ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erforderlich, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt.

Sie können

  • einen Einzelantrag stellen oder
  • eine Dauergenehmigung beantragen. Diese ist für einen bestimmten Zeitraum sowie mit oder ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge oder Art möglich.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Genehmigung erteilt wird.

In einzelnen Fällen liegt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vor. Das heißt, in diesen Fällen ist die Beförderung genehmigt, ohne dass Sie zuvor einen Antrag stellen müssen. Bitte überprüfen Sie, ob die Bestimmungen für eine Allgemeine Genehmigung in Ihrem Fall zutreffen. Voraussetzungen für eine Allgemeine Genehmigung sind zum Beispiel:

  • Versenderin oder Versender oder Empfängerin und Empfänger sind als Unternehmen in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union (EU) ansässig und auf Grundlage entsprechender Rechtsverordnungen zertifiziert
  • die Einfuhr erfolgt an die Bundeswehr
  • ein anderer EU-Mitgliedsstaat hat den Versand der Kriegswaffen genehmigt und diese verbleiben innerhalb der EU

Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von

  • Antipersonenminen oder
  • Streumunition.

Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel

  • Kampfflugzeuge,
  • Panzer,
  • vollautomatische Handfeuerwaffen oder
  • Kriegsschiffe.

Je nach Bereich sind unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig:

  • für Beförderung durch Unternehmen sowie mit nicht-militärischem Personal: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • für den Bereich Bundeswehr oder durch beziehungsweise im Auftrag ausländischer Streitkräfte: Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
  • für den Bereich der Zollverwaltung: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
  • für den Bereich Behörden für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit / Strafvollzug, Behörden mit Sicherheitsaufgaben, zum Beispiel Polizei: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Procedure

Eine Genehmigung zum Transport von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
  • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
  • Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.

Antrag per Post:

Den Antrag können Sie formlos stellen.

  • Ihr Antrag muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten. Es genügt nicht, dass die Daten lediglich aus Begleitpapieren, Frachtbriefen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind.
    • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Name und Anschrift der Absenderin oder des Absenders
    • Name und Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
    • Bezeichnung der Kriegswaffen
    • Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
    • Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
    • Name und Anschrift des Beförderers: Fluggesellschaft, Reederei, Eisenbahn, andere Transportunternehmen und Selbstbeförderung
    • Zweck der Beförderung
    • Beförderungsmittel: zum Beispiel Flugzeug, Schiff, Eisenbahn, LKW
    • Versand- und Zielort: Genaue Angabe, welche Transportunternehmen die Kriegswaffen innerhalb Deutschlands auf welchen Strecken befördern. Zum Beispiel: Beförderung von München nach Frankfurt durch Firma A, von Frankfurt nach Hamburg durch Firma B, ab Hamburg durch Reederei C (direkter Weg)
    • Zeitraum der Beförderung
  • Bei Anträgen zur Ausfuhrbeförderung: Es ist eine Unterschrift der oder des Ausfuhrverantwortlichen notwendig.
  • Geben Sie in Ihrem Antrag an, ob die folgenden Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben:
    • Antragstellerin oder Antragsteller beziehungsweise dessen gesetzliche Vertretung
    • bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
    • bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter
    • die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
  • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
  • Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag jedoch so frühzeitig wie möglich.

Die Beförderung von Kriegswaffen müssen Sie ohne zeitlichen Verzug vornehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beförderung innerhalb Deutschlands selbst in ungünstigen Fällen innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen ist. Die Dispositionen der Frachtführerin oder des Frachtführers sind darauf abzustellen.

Sollten darüberhinausgehende unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport auftreten, müssen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde umgehend unterrichten.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Rechtsbehelf

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Dispenser
  • Panzer
  • Kleinwaffe
  • Minenlegsystem
  • Torpedo
  • Waffenherstellung
  • Kriegsschiff
  • Spedition
  • Kriegswaffenkontrollgesetz
  • Kampffahrzeug
  • Kriegswaffenliste
  • Selbstfahrlafette
  • Rohrwaffen
  • Mörser
  • Rüstungsgut
  • Kriegswaffenverordnung
  • Kriegswaffengesetz
  • Maschinenpistole
  • Mine
  • Suchkopf
  • Kampfflugzeug
  • Geschoss
  • Rüstungsproduktion
  • Unterstützungsfahrzeug
  • Kanone
  • Kampfhubschrauber
  • Laserwaffe
  • Maschinenkanone
  • Gefechtskopf
  • Transport Kriegswaffen
  • Panzerabwehrwaffe
  • Militärtransport
  • Haubitze
  • Rüstungsgüter Waffen
  • Seefracht
  • Handgranate
  • Bombe
  • Granate
  • Kampfpanzer
  • Minenwurfsystem
  • Rüstungsindustrie
  • Beförderung Kriegswaffen
  • Transport
  • Fracht
  • Maschinengewehr
  • Verordnung Kontrolle Kriegswaffen