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Berechtigung oder Lehrberechtigung für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen, verlängern oder erneuern

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie bestimmte Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen oder einen Lehrauftrag ausüben möchten, benötigen Sie eine bestimmte Berechtigung oder Lehrberechtigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, verlängern, erweitern oder erneuern.

Beschreibung

Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.

Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe. 

Sie können eine

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erweiterung oder
  • Erneuerung

für eine

  • Muster oder Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Lehrberechtigung

beantragen.

Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.

Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:

  • Flugzeuge (A),
  • Hubschrauber (H)
  • Luftschiffe (As)

Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.

Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.

Procedure

Die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und die erhalten die Lizenz per Post

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Lehrberechtigung
  • Erteilung
  • Luftschiffe
  • Flugzeuge
  • ICAO
  • Musterberechtigung
  • Luftfahrt
  • Muster
  • Klassenberechtigung