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Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Quick info

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.

Description

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.

Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.

Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.

Das JKI bietet die folgenden freiwilligen Prüfungen an:

  • Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes
    • In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Eine Sichtprüfung erweitert die Dokumentenprüfung um eine Inaugenscheinnahme des Gerätes, ohne technische Messungen. Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
  • Prüfung auf JKI-Anerkennung
    • Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
  • Zusätzliche Erweiterung der Prüfung auf Eintragung der Verlustminderung in die beschreibende Liste im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
    • Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit beispielsweise bestimmte Pflanzenschutzmittel gemäß den Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen.

Procedure

Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung, in die beschreibende Liste können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen:

If you would like to submit the application online:

  • Rufen Sie den Onlinedienst „Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste online beantragen“ auf. Der Onlinedienst führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
  • Das JKI prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Nachweise benötigt. Das JKI sendet Ihnen eine Vorschuss-Rechnung für die allgemeine Bearbeitung des Antrags und ggf. über einen Anteil der zu erwartenden Gesamtkosten.   
  • Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Gerätes oder Geräteteils. Die Prüfung erfolgt im Regelfall vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
  • Nach positiver Prüfung sendet Ihnen das JKI einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI Ihr Gerät in der beschreibenden Liste.
  • Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung abzüglich eines gegebenenfalls bereits gezahlten Vorschusses.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:

  • Download the application form from the Julius Kühn-Institut (JKI) website.
  • Füllen Sie es aus und versenden Sie es als Scan mit den erforderlichen Unterlagen als Anhang per E-Mail.
  • The further steps correspond to the procedure for the online application.

If you would like to submit the application by mail:

  • Download the application form from the Julius Kühn-Institut (JKI) website.
  • Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das JKI. 
  • The further steps correspond to the procedure for the online application.

Deadlines

There is no deadline.

Costs & Fees

Die Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.

Legal basis

further information

Technical approval

Federal Ministry of Agriculture, Food and Heimat

legal remedy

  • Objection
    Further information on how to file an appeal can be found in your notice.

Stichwörter

  • JKI List
  • Pflanzenschutzmitteleinsparung
  • agricultural technology crop protection
  • Agrartechnik
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  • Verzeichnis Verlustmindernde Geräte