Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
Sie können die elektronische Akteneinsicht über einen Onlinedienst (zum Beispiel IFG-Formular des Bundesportals) und per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax anfordern:
Bereitstellung per Onlinedienst (e-Service "Elektronische Akteneinsicht"):
Anforderung per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax:
Es gibt keine Frist.
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