Gültigkeitsgebiet: Hessen
Im Schuldnerverzeichnis werden das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, angegeben.
Die elektronischen Verzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt. Enthalten sind Eintragungen über diejenigen Schuldner,
Die Verzeichnisse werden bundesweit im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zusammengeführt.
Einträge in das Schuldnerverzeichnis werden von Amts wegen nach 3 Jahren gelöscht. Die Löschung kann auch vorzeitig erfolgen, wenn der Eintragungsgrund nicht mehr besteht.
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