Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie das Technische Hilfswerk (THW) ehrenamtlich durch Ihre freiwillige Mitarbeit unterstützen möchten, können Sie die Aufnahme in das THW beantragen.
Das Technische Hilfswerk (THW) ist die Zivilschutzorganisation des Bundes und leistet im Bereich Bevölkerungsschutz technische und humanitäre Hilfe unter anderem
Sie können sich im THW freiwillig engagieren, wenn Sie älter als 18 Jahre sind. Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer mitmachen, indem sie neben der Aufnahme in das THW zugleich der THW-Jugend e.V. beitreten.
Die Dauer Ihres ehrenamtlichen Dienstes im THW können Sie selbst bestimmen. Der Dienst wird nicht vergütet.
Es ist gesetzlich gewährleistet, dass durch den ehrenamtlichen Dienst im THW keine Nachteile im Beruf entstehen. Dies gilt insbesondere auch für berufliche Ausfallzeiten infolge von
Für Dienste im THW während der Arbeitszeit sind Sie grundsätzlich unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts freigestellt. Beruflich Selbständige erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Als THW-Helferin oder THW-Helfer besteht zwischen Ihnen und dem Bund ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis. Näheres ist im THW-Gesetz geregelt.
Ihren Antrag auf ehrenamtliche Mitarbeit im THW nimmt der für Sie nächstgelegene THW-Ortsverband entgegen.
Wenn Sie ehrenamtlich im THW mitarbeiten möchten, können Sie sich direkt an Ihren zuständigen THW-Ortsverband wenden.
Auf der Internetseite des THW finden Sie über die Umkreissuche den THW-Standort, der Ihnen am nächsten liegt.
Es gibt keine Frist.
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