Homepage > Administrative Portal Hesse

Apply for estate administration

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Quick info

If someone owes you money and that person passes away, you can apply for an estate administration over the inheritance if there is a need for security or if the heir or heirs are unknown to you.

Description

Wenn Ihnen jemand Geld oder eine Leistung schuldet, ist das Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner. Wenn die Person verstirbt, werden die Schulden vererbt. Die Erbin oder der Erbe beziehungsweise die Erben sind jetzt Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie eine Wohnung vermieten und die Mietzahlungen nach dem Tod der Mieterin oder des Mieters ausbleiben, obwohl die Wohnung nicht geräumt ist.

Wenn Sie Ihre Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen wollen und die Erbinnen und Erben unbekannt sind, können Sie eine Nachlasspflegschaft beantragen. Die sorgt dafür, dass das Erbe gesichert wird. Somit können Sie gegenüber der Nachlasspflegschaft das Mietverhältnis kündigen und in weiteren Schritten die Räumung der Wohnung erreichen.

Das Erbe wird so lange verwaltet, bis die Erbschaft angenommen wurde. Das gilt auch, wenn keine Erbinnen oder Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wird. In diesen Fällen geht das Erbe auf den Staat über. Dieser begleicht dann die Schulden bis zur Höhe des Erbschaftswerts aus dem Erbe.

Procedure

  • Den Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen Sie entweder schriftlich beim örtlich zuständigen Nachlassgericht oder erklären ihn zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
  • Das Nachlassgericht prüft, ob der Nachlass gesichert werden muss.
  • Das Nachlassgericht richtet eine Nachlasspflegschaft ein.
  • Die Nachlasspflegschaft endet, wenn das Erbe nicht mehr gesichert werden muss, zum Beispiel weil eine Erbin oder ein Erbe gefunden wurde.

Deadlines

Sie sollten Ihren Antrag zeitnah nach dem Tod Ihrer Schuldnerin oder Ihres Schuldners stellen.

Costs & Fees

Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ist für Sie, die Gläubigerin oder den Gläubiger, kostenfrei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Erbin oder der Erbe.

Legal basis

Technical approval

Federal Ministry of Justice and for Consumer Protection

Stichwörter

  • Nachlasspfleger
  • Nachlasspflegschaft
  • Nachlasssicherung
  • Nachlasspflegerin
  • Nachlassverwaltung
  • Sicherung Nachlass
  • Nachlasspflegschaftsantrag