Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenPlanen Sie ein Bauvorhaben nahe der Autobahn, zum Beispiel Leitungsverlegungen, Funktürme oder Werbeanlagen? Auch wenn Sie für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine straßenrechtliche Genehmigung beantragen.
Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder anderweitige Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.
Ihr Bauvorhaben kann zum Beispiel sein:
Sie benötigen die straßenrechtliche Genehmigung für die Anbaubeschränkungszone, die sich erstreckt:
Wenn Ihr Bauvorhaben nach der jeweils geltenden Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, beantragen Sie die straßenrechtliche Genehmigung beim FBA.
Unmittelbar an den Fernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, in der Sie grundsätzlich keine Hochbauten errichten oder Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs durchführen dürfen. Hierfür kann das FBA lediglich eine anbaurechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen.
Es fallen keine Kosten an.
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