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Genehmigung für Baurecht für autobahnnahe bauliche Anlagen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Planen Sie ein Bauvorhaben nahe der Autobahn, zum Beispiel Leitungsverlegungen, Funktürme oder Werbeanlagen? Auch wenn Sie für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine straßenrechtliche Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder anderweitige Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.

Ihr Bauvorhaben kann zum Beispiel sein:

  • Leitungsverlegungen für Telekommunikationsanlagen
  • Errichtung von Funktürmen
  • Werbeanlagen

Sie benötigen die straßenrechtliche Genehmigung für die Anbaubeschränkungszone, die sich erstreckt:

  • bei Autobahnen 40 bis 100 Meter ab Asphaltkante
  • bei Bundesstraßen 20 bis 40 Meter ab Asphaltkante

Wenn Ihr Bauvorhaben nach der jeweils geltenden Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, beantragen Sie die straßenrechtliche Genehmigung beim FBA. 

Unmittelbar an den Fernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, in der Sie grundsätzlich keine Hochbauten errichten oder Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs durchführen dürfen. Hierfür kann das FBA lediglich eine anbaurechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen.

Procedure

  • Sie beantragen die Genehmigung online oder schriftlich.  
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, senden Sie einen formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).
  • Wenn Sie den Antrag online einreichen, können Sie sich:
    • als Privatperson über Ihr BundID-Konto anmelden
    • als Unternehmen mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" anmelden
    • als Gast ohne Registrierung anmelden 
  • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen direkt in die Eingabemaske hoch:
    • in den Formaten PDF, JPG oder PNG
    • mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB
  • Die Kommunikation mit dem FBA erfolgt online über ein sicheres Postfach.
  • Wenn Sie sich als Gast registriert haben, füllen Sie den Antrag online aus. Die weitere Kommunikation mit der Behörde findet im Regelfall auf dem Postweg statt.
  • Sollte es Einwände gegen Ihren Antrag geben, bekommen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme. Dort können Sie die aus Ihrer Sicht geltenden Gründe für die Genehmigung Ihres Vorhabens schriftlich mitteilen.
  • Nach Beurteilung Ihres Antrags durch das FBA erhalten Sie einen Bescheid mit der Genehmigung oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzlich kann eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers, also der Autobahn GmbH des Bundes, notwendig sein, zum Beispiel für Leitungsverlegungen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Stichwörter

  • Anbauverbotszone
  • Baugenehmigung
  • Abgrabung
  • Aufschüttung
  • FBA
  • Anbaurecht
  • Hochbauten
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  • Werbeanlage