Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenSie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
Es fallen keine Kosten an.
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