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Vertretungsberechtigte Personen, Kontaktpersonen und Personendaten im Akkreditierungsverfahren ändern oder hinzufügen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Stammdaten wie zum Beispiel von vertretungsberechtigen Personen oder Kontaktpersonen in Ihrem laufenden Akkreditierungsverfahren hinzufügen oder ändern möchten, können Sie dies bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) veranlassen.

Beschreibung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Wenn Sie sich in einem laufenden Akkreditierungsverfahren befinden, haben Sie die Möglichkeit, bereits erfasste akkreditierungsrelevante Stammdaten Ihrer Organisation zu ändern.

Dies können die Stammdaten der vertretungsberechtigten Personen und deren Kontaktdaten wie zum Beispiel E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sein.

Ebenso können Sie die Daten der Kontaktperson für Planung und Durchführung sowie von weiteren Kontaktpersonen im jeweiligen Akkreditierungsverfahren ändern.

Procedure

Sie können bereits erfasste akkreditierungsrelevante Stammdaten Ihrer Organisation per E-Mail oder online ändern.

Online-Änderung:

  • Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
  • Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
  • Sie können die entsprechenden Angaben im Portal anpassen.
  • Nachweise zur Anpassung, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug, laden Sie im Portal hoch.
  • Die Änderung wird direkt im System verarbeitet. Sie erhalten online die Bestätigung der Änderungsmitteilung.

Änderung per E-Mail:

  • Sie senden die Änderungsmeldung per E-Mail an die DAkkS.
  • Wenn die Daten eingepflegt wurden, werden Sie informiert.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

Die Änderung von Stammdaten auf Veranlassung der akkreditierten Stelle ist eine gebührenpflichtige Leistung im Rahmen der Akkreditierung. Die Kosten werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stichwörter

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