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Meldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder Großhändler bestimmte Tierarzneimittel mit antimikrobiellen oder bestimmten Stoffen an tierärztliche Hausapotheken oder weitere Empfänger abgeben, müssen Sie die Mengen jährlich dem Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register übermitteln.

Beschreibung

Bei Abgabe von Tierarzneimitteln an tierärztliche Hausapotheken und weitere Empfänger mit folgenden Wirkstoffen müssen Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder als Großhändler eine jährliche Mitteilung an das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln:

  • antimikrobielle wirksame Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 1 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)  
  • Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Eine aktualisierte Liste der mitteilungspflichtigen Tierarzneimittel wird jeweils im Mai und November durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem (AmAnDa) erstellt.

Diese Liste enthält Angaben, die notwendig sind, um das jeweilige Arzneimittel einwandfrei individuell zuordnen zu können:

  • Zulassungsnummer (ZNR)
  • Einheit der Bezugsmenge
  • Alle zugelassenen Packungsgrößen inklusive dem Packungsgrößenfaktor

Procedure

Die Mitteilung für das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) können Sie wie folgt online an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermitteln:

  • Rufen Sie die Webapplikation "Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register" (TAR) auf  .
  • Zur Beantragung von Zugangsdaten senden Sie bitte eine E-Mail an TAM-Abgabemengenregister@bvl.bund.de.
  • Nach Zusendung der Zugangsdaten führen Sie bitte einen Passwort-Reset durch.
  • Melden Sie sich danach in der Webapplikation "Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register" (TAR) an.
  • Laden Sie das im Vorfeld, nach den bekannten Vorgaben, erstellte XML-Schema hoch.
  • Die Webapplikation validiert und prüft automatisiert Ihre Datei. Bei Fehlermeldungen ist eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Bei unlösbaren Fehlern schicken Sie eine Supportanfrage an TAM-Abgabemengenregister@bvl.bund.de.
  • Das BVL prüft am Ende der Meldeperiode die Daten und wendet sich bei Rückfragen an Sie.

Fristen

Der Meldezeitraum beginnt Anfang Januar. Die Meldung hat in elektronischer Form als XML-Datei mit Frist bis zum 31. März jeden Jahres zu erfolgen.

Kosten & Gebühren

Für die Meldung über das Meldeportal "TAM-Abgabemengen-Register" fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.  

Stichwörter

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